Alpstein Clinic
Allgemeine Informationen und allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
Allgemeine Informationen für unsere Patienten
1. Behandlungskonzept der Alpstein Clinic
Die ganzheitliche Betrachtung unserer Patienten prägt unsere Sicht von Medizin und Zahnmedizin. Biologische Medizin ist die Basis für unsere Behandlungs-Konzepte. Dabei stützen wir uns auf die besten zur Verfügung stehenden wissenschaftlichen Erkenntnisse und schaffen damit die Grundlage für ein evidenzbasiertes Angebot. Unsere langjährige Erfahrung ist teilweise Bestandteil dieser Quellen und wird als wertvolle Ergänzung in die jeweiligen Behandlungen mit einbezogen.
Biologische Medizin steht nicht nur für den optimalen Einsatz von natürlichen als auch apparativen Verfahren, sondern auch für entsprechend passenden, effizienten und sanften Therapien, in allen biologischen Ebenen des Menschen ansetzend. Abgerundet wird diese Sicht durch entsprechende präventive Möglichkeiten und Methoden. Die integrative Ausrichtung zur konventionellen Medizin, indem wir individualisiert konventionelle und Biologische Medizin miteinander verbinden, bildet eine unserer Stärken. Mit Ganzheitlichkeit meinen wir die Betrachtung des einzelnen Menschen in seiner Individualität, die Zusammenhänge von Körper, Geist und Seele. Dafür bedarf es auch einer intensiven Kooperation zwischen der Medizin und der Zahnmedizin – darauf legen wir grossen Wert, ungeachtet, ob es sich um eine akute oder chronische Erkrankung handelt.
2. Integrativ-biologische Zahnbehandlung
Die integrative, wissenschaftlich erwiesene, biologische Zahnbehandlung basiert auf einer individuellen differenzierten und umfassenden Diagnostik im Vergleich zur konventionellen Zahnmedizin. Wir erkennen im Mund des Patienten unverträgliche Materialien und Entzündungen, sogenannte Störfelder, die in der klassischen Behandlung nicht in Betracht gezogen werden und zu chronisch systemischen Erkrankungen führen können. Die Entfernung und Beseitigung von dentalen Störfeldern wird nach individueller Notwendigkeit schonend unter Schutz des Patienten, in enger Kooperation mit der medizinischen Abteilung durchgeführt und mit biologischen Therapieansätzen begleitet. Dabei werden zur harmonischen Bissrehabilitation und Widerherstellung der Kaufunktion auf
belastungsfreie Materialien und gesunde Therapiemittel wert gelegt, um die Genesung und Therapieerfolge unserer Patienten zu gewährleisten.
3. Krankenkassenabrechnung
Gewisse ärztliche Leistungen sind kassenpflichtig und werden von Ihrer Krankenversicherung übernommen. Dabei handelt es sich mehrheitlich um die klassischen schulmedizinischen Leistungen. Andere Leistungen sind nicht Bestandteil des Leistungskataloges nach KVG und gehen zu Lasten des Patienten. In diesen Bereich fallen gewisse Laboranalysen sowie die meisten naturheilkundlichen Anwendungen. Die Alpstein Clinic AG stellt Ihnen die entsprechend aufgeteilten Rechnungen aus. Je nach Versicherungsdeckung bei Ihrer Krankenversicherung, können möglicherweise Leistungen über eine allfällige Zusatzversicherung abgerechnet werden. Für eine verbindliche Auskunft bitten wir Sie, sich mit Ihrer Krankenversicherung in Verbindung zu setzen und Kontakt aufzunehmen. Ab dem 1. Januar 2018 werden infolge von Tarmed Tarifkorrekturen durch den Bundesrat, gewisse ärztliche Leistungen (Sprechstunde/Büroarbeit) innerhalb von 3 Monaten zeitlich begrenzt. Aus genannten Gründen und im Allgemeinen, kann die Alpstein Clinic AG nicht garantieren, dass Leistungen teilweise oder vollumfänglich von Ihrer Krankenkasse übernommen werden.
4. Ablauf und Regelungen
Unsere Ärzte sind ab dem Behandlungsbeginn für Sie zuständig und stehen Ihnen für alle medizinischen Anliegen zur
Verfügung. Sie werden Ihnen den genauen Behandlungsablauf, wie etwaige Risiken erläutern. Medizinische Unterlagen
können durch den Patienten beim Hausarzt oder Spital angefordert werden.
Datenschutzrichtlinien / Einwilligungserklärung
Aufgrund von verschiedenen Anpassungen, welche ab dem 1. September 2023 gültig sind, werden hierbei die Datenschutzrichtlinien weiter ausgeführt. Diese sind integrierter Bestandteil der ABGs der Alpstein Clinic AG.
1. Einverständniserklärung
„Ich bestätige mit meiner Unterschrift oder dem elektronischen Akzeptieren der ABBs, dass ich mit der Bearbeitung meiner Daten, den Zugriffen auf die Daten durch die Ärztin oder den Arzt sowie der Weitergabe der Daten an Dritte gemäss Patienteninformation nachfolgend einverstanden bin. Ich bin mir möglicher Risiken des Datenaustausches von besonders schützenswerten Personendaten (mögliche Einsicht von unberechtigten Dritten bei unsicheren Kommunikationswegen) sowie meiner Rechte bewusst und gebe mein Einverständnis für den gegenseitigen Kontakt zwischen meiner Ärztin / meinem Arzt und mir als Patient/in durch die oben angegebenen Kontaktinformationen. Patienteninformationen werden seitens der Arztpraxis ausschliesslich über gesicherte Kommunikationswege weitergegeben. Ich bin einverstanden, dass administrative Anliegen wie zum Beispiel Terminverschiebungen mit unverschlüsselter E-Mail-Kommunikation (@hin-Adresse zu Empfängeradresse wie @bluewin.ch, @gmail.com etc.) erfolgen. Das Bundesgesetz über die Krankenversicherung (KVG) sieht vor, dass Patientinnen und Patienten eine Kopie der Arztrechnung erhalten.
2. Patienteninformationen zum Umgang mit Personendaten
In diesem Teil informieren wir Sie darüber, zu welchem Zweck die Alpstein Clinic AG (nachfolgend Arztpraxis) Ihre Personendaten erhebt, speichert oder weiterleitet. Zusätzlich informieren wir Sie über Ihre Rechte, welche Sie im Rahmen des Datenschutzes wahrnehmen können. Verantwortlichkeiten Die verantwortliche Stelle für die Bearbeitung Ihrer Personendaten und insbesondere Ihrer Gesundheitsdaten ist die Arztpraxis. Bei Fragen zum Datenschutz oder wenn Sie Ihre Rechte im Rahmen des Datenschutzes wahrnehmen wollen, wenden Sie sich bitte an das Praxispersonal oder direkt an Ihre Ärztin / Ihren Arzt. Erhebung und Zweck der Datenbearbeitung Die Bearbeitung (Erhebung, Speicherung, Verwendung sowie Aufbewahrung) Ihrer Daten erfolgt aufgrund des Behandlungsvertrages und gesetzlicher Vorgaben zur Erfüllung des Behandlungszwecks sowie zu den damit verbundenen Pflichten. Die Erhebung von Daten erfolgt einerseits durch die/den behandelnde/n Ärztin/Arzt im Rahmen Ihrer Behandlung. Andererseits erhalten wir auch Daten von weiteren Ärztinnen/Ärzten und Gesundheitsfachpersonen, bei denen Sie in Behandlung waren oder sind, falls Sie hierfür Ihre Einwilligung gegeben haben. In Ihrer Krankengeschichte werden nur Daten bearbeitet, die im Zusammenhang mit Ihrer medizinischen Behandlung stehen. Die Krankengeschichte umfasst die auf dem Patientenformular gemachten persönlichen Angaben wie Personalien, Kontaktdaten und Versicherungsangaben sowie unter anderem das im Rahmen der Behandlung durchgeführte Aufklärungsgespräch, erhobene Gesundheitsdaten wie Anamnesen, Diagnosen, Therapievorschläge und Befunde. Dauer der Aufbewahrung Ihre Krankengeschichte wird während 20 Jahren nach Ihrer letzten Behandlung aufbewahrt. Danach wird sie mit Ihrer ausdrücklichen Einwilligung weiter aufbewahrt oder sicher gelöscht bzw. vernichtet. Weitergabe der Daten Ihre Personendaten und insbesondere Ihre medizinischen Daten übermitteln wir nur dann an externe Dritte, wenn dies gesetzlich erlaubt oder verlangt ist oder wenn Sie im Rahmen Ihrer Behandlung in die Weitergabe der Daten eingewilligt haben.
- Die Übermittlung an Ihre Krankenversicherung bzw. an die Unfall- oder Invalidenversicherung erfolgt zum Zweck der Abrechnung der Ihnen gegenüber erbrachten Leistungen. Die Art der übermittelten Daten orientiert sich dabei an den gesetzlichen Vorgaben.
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Die Weitergabe an kantonale sowie nationale Behörden (z.B. kantonsärztlicher Dienst, Gesundheitsdepartemente etc.) erfolgt aufgrund gesetzlicher Meldepflichten.
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Optional: Die Weitergabe der notwendigen Patienten- und Rechnungsdaten an das Inkassobüro erfolgt zwecks Inkasso (Einziehen von fälligen Geldforderungen).
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Datenübermittlung an Labore zwecks Analysen und entsprechender Datenauswertung (intern) und Kommunikation mit der Alpstein Clinic AG
Im Einzelfall, abhängig von Ihrer Behandlung und Ihrer entsprechenden Einwilligung, erfolgt die Übermittlung von Daten an weitere berechtigte Empfänger (z.B. Labore, andere Ärztinnen und Ärzte). Widerruf Ihrer Einwilligung Haben Sie für eine Datenbearbeitung Ihre ausdrückliche Einwilligung gegeben, können Sie eine bereits erteilte Einwilligung jederzeit ganz oder teilweise widerrufen. Der Widerruf oder der Wunsch nach Änderung einer Einwilligung hat schriftlich zu erfolgen. Sobald wir Ihren schriftlichen Widerruf erhalten haben und die Bearbeitung auf keine andere Rechtsgrundlage als die Einwilligung gestützt werden kann, wird die Bearbeitung eingestellt. Die Rechtmässigkeit der bis zum Widerruf erfolgten Datenbearbeitung bleibt vom Widerruf unberührt Auskunft, Einsicht und Herausgabe Sie haben jederzeit das Recht, Auskunft zu Ihren Personendaten zu erhalten. Sie können Ihre Krankengeschichte einsehen oder auch eine Kopie verlangen. Die Herausgabe der Kopie kann kostenpflichtig sein. Allfällige Kosten, welche vom Aufwand der Erstellung der Kopie abhängen, werden Ihnen vorgängig bekannt gegeben.
Recht auf Datenübertragung Sie haben das Recht, Daten, die wir automatisiert bzw. digital verarbeiten, an sich oder an einen Dritten in einem gängigen, maschinenlesbaren Format aushändigen zu lassen. Dies gilt insbesondere auch bei der Weitergabe von medizinischen Daten an eine von Ihnen gewünschte Gesundheitsfachperson. Sofern Sie die direkte Übertragung der Daten an einen anderen Verantwortlichen verlangen, erfolgt dies nur, soweit es technisch machbar ist. Berichtigung Ihrer Angaben Wenn Sie feststellen oder der Ansicht sind, dass Ihre Daten nicht korrekt oder unvollständig sind, haben Sie die Möglichkeit, eine Berichtigung zu verlangen. Kann weder die Korrektheit noch die Unvollständigkeit Ihrer Daten festgestellt werden, haben Sie die Möglichkeit auf die Anbringung eines Bestreitungsvermerks.
Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
1. Geltungsbereich
Die vorliegenden allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle durch die Alpstein Clinic AG erbrachten Leistungen resp. für alle Rechtsgeschäfte mit der Alpstein Clinic AG. Sie sind integrierender Bestandteil zum jeweiligen Auftragsverhältnis zwischen der Alpstein Clinic AG und dem Auftraggeber. Änderungen und Nebenabreden sind nur wirksam, wenn sie von der Alpstein Clinic AG schriftlich bestätigt werden. Im Übrigen gelten die Bestimmungen des OR sowie andere schweizerische Gesetze und Verordnungen. Sollte eine Bestimmung dieser AGB unwirksam sein, werden oder der Vertrag eine Lücke enthalten, so bleibt die Rechtswirksamkeit der übrigen Bestimmungen hiervon unberührt. Anstelle der unwirksamen Bestimmungen gilt eine wirksame, als von Anfang an vereinbart, welche der von den Parteien gewollten, wirtschaftlich am nächsten kommt. Dasselbe gilt im Falle einer Lücke.
2. Dienstleistungen
Als Dienstleistung im Sinne dieser AGB gelten: Behandlungen, Beratungen, Begutachtungen, Analysen, Therapien und weiteres, sowie dem Zweck dienlich.
3. Auftragserteilung
Die Auftragserteilung erfolgt grundsätzlich, indem der Auftraggeber dies schriftlich, telefonisch, per E- Mail oder im persönlichen Gespräch erklärt. In den übrigen Fällen kann die Auftragsbestätigung durch auftragsgerechte Leistungserbringung und/oder Lieferung ersetzt werden. Telefonische Auskünfte haben keine längerfristige Gültigkeit, sofern es sich nicht eindeutig um Offerten handelt.
Offerten, die schriftlich oder per E-Mail gemacht werden, gelten als verbindlich. Wenn der Auftraggeber Leistungen, die darin nicht enthalten sind, verlangt, werden diese zusätzlich in Rechnung gestellt und zusätzlich verrechnet. Sofern keine andere schriftliche Vereinbarung vorliegt, ist eine Offerte 10 Tage lang gültig (oder nach spezieller Vereinbarung). Angaben, welche von der Alpstein Clinic AG als Richtwerte bezeichnet werden, sind unverbindlich und sollen nur zur Abschätzung von Grössenordnungen dienen. Eine Offerte wird angenommen, indem der Auftraggeber dies schriftlich, telefonisch, per E-Mail oder in persönlichem Gespräch erklärt oder wenn der Auftraggeber die offerierten Leistungen unwidersprochen in Anspruch nimmt. Die Alpstein Clinic AG bestätigt die Annahme schriftlich per E- Mail oder im persönlichen Gespräch. Wünscht der Auftraggeber Änderungen gegenüber der Auftragserteilung resp. -bestätigung, teilt ihm die Alpstein Clinic AG innert angemessener Frist mit (meist innerhalb 1 Woche), ob die Änderung möglich ist und welche Auswirkungen sie auf die Erbringung der Leistung, die Termine und Kosten hat. An ein Angebot zur Änderung der Leistung ist die Alpstein Clinic AG während einer Woche gebunden.
4. Termine
Die Alpstein Clinic AG verpflichtet sich, dem Leistungsempfänger die vereinbarten Dienstleistungen an den in der Auftragsbestätigung festgelegten Terminen zu erbringen, während der Auftraggeber sich verpflichtet, diese Dienstleistung zum vorbestimmten Zeitraum anzunehmen. Die Termine werden angemessen verschoben, wenn Hindernisse auftreten, die ausserhalb des Willens der Alpstein Clinic AG liegen; wie Naturereignisse, Mobilmachung, Krieg, Aufruhr, Epidemien, Unfälle und Krankheit, erhebliche Betriebsstörungen, Arbeitskonflikte, verspätete oder fehlerhafte Zulieferung sowie behördliche Massnahmen.
Bei sonstigen Verzögerungen kann der Auftraggeber
1. auf weitere Dienstleistungen verzichten: Dies hat er der Alpstein Clinic AG unverzüglich mitzuteilen.
2. Teillieferungen verlangen, sofern möglich: Dies muss unverzüglich vereinbart werden.
3. der Alpstein Clinic AG eine angemessene Frist zur nachträglichen Erfüllung ansetzen: Erfüllt die Alpstein Clinic AG bis zum Ablauf dieser Nachfrist nicht, darf der Auftraggeber, sofern er es sofort erklärt, auf die nachträgliche Leistung verzichten oder vom Vertrag zurücktreten.
Die Alpstein Clinic AG muss den Auftraggeber so rasch wie möglich über Verzögerungen informieren. Allfälliger Schadenersatz wird nach Art. 191 OR berechnet.
5. Widerruf und Kündigung
5.1. Ambulante Termine
Wird eine Terminvereinbarung durch ambulante Auftraggeber nicht angetreten, werden Ihnen die entsprechenden Ausfallkosten gemäss gültiger Abrechnungsregelung in Rechnung gestellt, insofern nicht spätestens 24 Stunden vor Termin eine Absage erfolgte.
5.2. Ein- oder mehrwöchige Behandlungsphase
Wird eine ein- oder mehrwöchige Behandlungsphase durch den Auftraggeber nicht angetreten, betragen die Stornierungskosten CHF 1’500.00 für die gesamte geplante Zeit, wenn die Abmeldung weniger als 7 Tage vor Beginn oder gar nicht erfolgt. Erfolgt die Absage nach Buchung der Termine mindestens 15 Tage im Voraus, behält die Alpstein Clinic AG nur die Verwaltungskaution von CHF 800.00. Bei einer Verschiebung behält die Alpstein Clinic AG CHF 500.00 ein. Wesentliche Auftragsänderungen gelten als neuer Vertragsabschluss und sind nach den entsprechenden Regeln zu vereinbaren.
6. Zahlungsbedingungen
Die Kosten werden in der Offerte dargelegt, wobei eine angemessene Abweichung vorbehalten bleibt. Zugleich wird festgehalten, dass Kosten von Drittleistungen (vor allem Laboruntersuchungen) sowie pharmazeutischen Produkten nicht enthalten sind und somit zusätzlich anfallen. Die Anzahlung erfolgt bei einem teilstationären Aufenthalt im Voraus, spätestens 10 Tage nach Erhalt der Offerte inkl. Bestätigungsformular. Dienstleistungsaufwendungen, die vom Auftraggeber separat gewünscht werden, sind sofort bei Erfüllung ohne Abzug fällig.
Werden Zahlungsbedingungen nicht eingehalten, ist die Alpstein Clinic AG berechtigt,
1. Forderungen gegen den Auftraggeber sofort zu erstellen
2. und/oder noch ausstehende Dienstleistungen nur gegen Vorkasse auszuführen.
Sind Zahlungen auch bei Ablauf einer angemessenen Nachfrist noch nicht erbracht, kann die Alpstein Clinic AG vom Vertrag zurücktreten, auch wenn die Dienstleistung oder ein Teil davon bereits erbracht wurden. Hält der Auftraggeber die Zahlungstermine nicht ein, hat er ohne Mahnung vom Zeitpunkt der Fälligkeit an einen Verzugszins zu entrichten, der gemäss OR 104 Abs. 1 bei 5 % liegt. Folgende Karten sind akzeptiert: Maestro, Visa, Master Card und American Express. Diners Kreditkarten, sowie Postcard werden von der Alpstein Clinic AG nicht akzeptiert.
7. Gewährleistung
Die Alpstein Clinic AG verpflichtet sich zur Sorgfalt und liefert die Dienstleistungen in einer guten Qualität. Sie verpflichtet sich weiter zur sorgfältigen Auswahl der eingesetzten Parteien (Hotels etc.) sowie deren Überwachung, soweit es in ihrer Fachkompetenz liegt. Gewährleistet wird die sorgfältige und dem jeweiligen Stand der Wissenschaft/Lehre und der langjährigen Erfahrung entsprechende Ausführung der vereinbarten Dienstleistung. Die Alpstein Clinic AG übernimmt hingegen die Richtigkeit der erbrachten Dienstleistung oder die Folgen derer.
8. Datenschutz
Die Auftraggeber-Daten werden bei der Alpstein Clinic AG entsprechend der Datenschutzgesetzgebung und gemäss Artikel b. dieses Dokuments vertraulich behandelt.
9. Gerichtsstand
Gerichtsstand für sämtliche Angelegenheiten ist, nach schweizerischem Recht, 9056 Gais, AR, Schweiz. Einverständnis und Erlaubnis Von den vorliegenden Informationen habe ich Kenntnis genommen. Ich bin mit den beschriebenen Vorgehensweisen und Artikeln (insbesondere Einverständniserklärung) einverstanden und erlaube Alpstein Clinic AG, im Falle einer Notwendigkeit oder Nachfrage und im Rahmen der beschriebenen Gegebenheiten, Akten anzufordern oder Auskünfte zu erteilen.
Falls eine „Gesetzliche Vertretung“ eines Patienten erforderlich ist, erklärt der Unterzeichner ebenfalls, diese innezuhaben und entsprechend zu handeln. Der Inhalt dieser AGBs werden somit ebenfalls im Sinne entsprechend der vertretenen Person akzeptiert.